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Gesetzliche Änderungen bei der An- und Abmeldung von Energieverträgen

Ab dem 06. Juni 2025 treten den Energiemarkt betreffend neue gesetzliche Vorgaben in Kraft. Die Bundesnetzagentur führt zu diesem Datum neue technische Standards und Fristen ein, welche die Zusammenarbeit zwischen Energielieferanten, Netzbetreibern und anderen Marktteilnehmern neu regeln.

Durch diese Änderung muss es ab diesem Datum möglich sein, dass der technische Stromwechsel an jedem Werktag und innerhalb von 24 Stunden vollzogen werden kann („Lieferantenwechsel in 24 Stunden“).

Durch die Änderung soll der Wettbewerb auf dem Energiemarkt gefördert werden und der Anbieterwechsel sich einfacher und schneller gestalten lassen.

Rechtliche Grundlage: § 20a Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Die Vorgabe im Gesetz beruht auf der EU-Richtlinie 2019/944.

Fragen & Antworten

    • Die bisher möglich gewesene rückwirkende An- und Abmeldung von bis zu 6 Wochen ist nicht mehr möglich!

    • Die An- und Abmeldung einer Lieferstelle ist nur noch für ein in der Zukunft liegendes Datum möglich.

    • Neben der bisher für die An- und Abmeldung erforderliche Zählernummer wird zukünftig ein zusätzliches Identifikationsmerkmal, die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) an Bedeutung gewinnen.

    • Ab dem 06. Juni müssen Sie sich spätestens 14 Tage im Voraus um die Belieferung oder die Beendigung Ihrer Lieferstelle kümmern, denn durch die gesetzliche Regelung des „24h-Lieferantenwechsel“ sind nachträgliche An- und Abmeldungen nicht mehr möglich.

    • Auszug

    In diesem Fall führt es dazu, dass Sie bis zum nächstmöglichen Abmeldedatum für die Stromkosten aufkommen müssen, egal ob Sie noch in dieser Lieferstelle wohnen oder nicht.

    Um dies zu vermeiden, sollten Sie Ihren Auszug so früh wie möglich in Textform bei uns bekannt geben. Verwenden Sie alternativ unseren Kündigungsbutton auf unserer Webseite.

    Bitte beachten Sie, dass eine telefonische Kündigung nicht ausreicht!

    • Einzug

    Sollten Sie die Energieversorgung für Ihre neue Verbrauchsstelle nicht frühzeitig beantragt haben, fallen Sie automatisch in die Grundversorgung. Das bedeutet, dass der für Ihre Lieferstelle zuständige Grundversorger automatisch einspringt, damit Ihre Energieversorgung für diesen Fall gesichert ist.

    Bitte beachten Sie, dass der Grundversorgertarif mit höheren Kosten verbunden sein kann. Um dies zu vermeiden, sollten Sie sich frühzeitig, spätestens aber 14 Tage vor dem Einzugstermin bei uns melden.

    • Auch hier ist zu bedenken, dass der Wechsel nur zu einem in der Zukunft liegenden Datum erfolgen kann. Beachten Sie hierbei bitte Ihre Kündigungsfrist und die Vertragslaufzeit.

    • Nein, der 24-Stunden Lieferantenwechsel bezieht sich ausschließlich auf den Zeitraum der technischen Verarbeitung einer Kündigung und nicht auf Ihre tatsächliche bestehende Kündigungsfrist.

    • Als Marktlokation bezeichnet man eine einzelne Verbrauchsstelle an der Energie verbraucht oder erzeugt wird. In einem Mehrparteienhaus hat somit jede Wohnung ihre eigene MaLo-ID.

    • Durch die elfstellige MaLo-ID ist die Verbrauchsstelle eindeutig zu identifizieren, denn im Gegensatz zur Zählernummer, die sich nach einem Zählertausch ändert oder einem Mieter- oder Besitzerwechsel ändert sich diese nicht.

    • Sie können die MaLo-ID Ihrer letzten Energierechnung entnehmen, diese bei Ihrem zuständigen Netzbetreiber erfragen oder Ihren Vermieter frühzeitig um die MaLo-ID bitten.