Gesetzliche Änderungen bei der An- und Abmeldung von Energieverträgen
Ab dem 06. Juni 2025 treten den Energiemarkt betreffend neue gesetzliche Vorgaben in Kraft. Die Bundesnetzagentur führt zu diesem Datum neue technische Standards und Fristen ein, welche die Zusammenarbeit zwischen Energielieferanten, Netzbetreibern und anderen Marktteilnehmern neu regeln.
Durch diese Änderung muss es ab diesem Datum möglich sein, dass der technische Stromwechsel an jedem Werktag und innerhalb von 24 Stunden vollzogen werden kann („Lieferantenwechsel in 24 Stunden“).
Durch die Änderung soll der Wettbewerb auf dem Energiemarkt gefördert werden und der Anbieterwechsel sich einfacher und schneller gestalten lassen.
Rechtliche Grundlage: § 20a Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Die Vorgabe im Gesetz beruht auf der EU-Richtlinie 2019/944.
Fragen & Antworten