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Jetzt registrieren und THG-Prämie sichern!

THG-Prämie für Ihr Elektrofahrzeug sichern

Sie sind Halter eines privaten oder gewerblich genutzten Elektrofahrzeugs?

Sehr schön, dann tragen Sie bereits zur Reduzierung klimaschädlicher Treibhausemissionen bei und können sich für Ihre klimafreundliche Art des Fahrens über den Treibhaus-Quotenhandel eine jährliche Prämie sichern.

Hierfür ist lediglich die Anmeldung Ihrer nachhaltigen Art des Fahrens mit Ihrem rein elektrisch betriebenen Fahrzeug (THG-Quote) erforderlich. Nach erfolgter Anmeldung und positiver Prüfung durch das Umweltbundesamt erhalten Sie Ihre THG-Prämie. Bei Privatfahrzeugen sogar steuerfrei.

Ihre THG-Prämie können Sie direkt über den unten aufgeführten Link bei unserem Kooperationspartner Carbonify beantragen. Die Antragsstellung ist absolut unkompliziert und in nur wenigen Schritten zu erledigen. Sie müssen lediglich ein paar persönliche Angaben machen und Ihre Zulassungsbescheinigung zur Hand haben. 

Probieren Sie es aus

01

Antrag stellen

Persönliche Daten eingeben.

02

Fahrzeugschein hochladen

Vorder- und Rückseite Ihres Fahrzeugscheins abfotografieren und hochladen.

03

Prüfung und Auszahlung

Nach positiver Prüfung des Umweltbundesamt erfolgt die Auszahlung durch Carbonify direkt an Sie.

Fragen & Antworten

  • Sie ist ein gesetzliches Klimaschutzinstrument, welches insbesondere den Ausstoß von CO2-Emissionen im Verkehrssektor reduzieren soll. Unternehmen, die fossile Kraftstoffe (Diesel und Benzin) in Umlauf bringen, tragen maßgeblich zu einem CO2-Ausstoß bei und werden durch die THG-Quote aufgefordert, ihre CO2-Emissionen jährlich um einen bestimmten Prozentsatz zu verringern.

  • Unternehmen, die es nicht schaffen, ihre THG-Quote zu erfüllen, müssen Strafzahlungen für jede nicht eingesparte Tonne CO2 leisten. Um diese Strafzahlungen zu vermeiden, ist es diesen Unternehmen möglich, die THG-Quotenmengen von Dritten (E-Mobilisten oder Betreibern von öffentlicher Ladeinfrastruktur), die dazu beigetragen haben, CO2 einzusparen, aufzukaufen. Der Erwerb dieser THG-Quotenmengen ist über den THG-Quotenhandel möglich.

  • Unternehmen, die es nicht schaffen, ihre THG-Quote zu erfüllen, müssen Strafzahlungen für jede nicht eingesparte Tonne CO2 leisten. Um diese Strafzahlungen zu vermeiden, ist es diesen Unternehmen möglich, die THG-Quotenmengen von Dritten (E-Mobilisten oder Betreibern von öffentlicher Ladeinfrastruktur), die dazu beigetragen haben, CO2 einzusparen, aufzukaufen. Der Erwerb dieser THG-Quotenmengen ist über den THG-Quotenhandel möglich.

  • Die THG-Quote kann von jedem Fahrzeughalter (privat oder gewerblich) auf den ein oder auch mehrere rein batteriebetriebene Elektrofahrzeug/e in Deutschland zugelassen sind, beantragt werden. Die Art der Finanzierung spielt hierbei keine Rolle. Sie müssen als Halter im Fahrzeugschein stehen.

  • Die Quotenberechtigten Fahrzeuge sind sind in vier Kategorien unterteilt. 

    E-Auto (Klasse M1)
    E-Kraftrad (zulassungspflichtig)
    E-Nutzfahrzeuge (Klasse N1)
    E-Bus (Klasse M3). 

    Mithilfe des Fahrzeugscheins wird geprüft, ob Ihr Fahrzeug quotenberechtigt ist.

  • Nein, die THG-Quote kann nur für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge angemeldet werden. 

  • Die THG-Prämie kann einmal im Jahr beim Bundesumweltamt beantragt werden. Gesetzlich ist das Instrument bis 2030 vorgesehen.

  • Nein, auch Personen, die nicht Kunde der friesenenergie sind, bieten wir die Möglichkeit, die Prämie über unseren Kooperationspartner Carbonify GmbH zu beantragen.

  • Um die Prämie für das laufende Kalenderjahr zu erhalten, müssen Sie diese bis zum 31.10. des laufenden Kalenderjahres beantragt haben. 
    Beispiel: Sie möchten die Prämie für das Kalenderjahr 2023 beantragen. Dann müssen Sie den Antrag bis zum 31.10.2023 gestellt haben.

  • Für die Beantragung benötigen Sie die Zulassungsbescheinigung und Sie müssen ein paar persönliche Angaben machen.