Fragen zum Thema Wechsel

  • Die Belieferung mit Strom ist bundesweit möglich. Die Belieferung mit Gas ist in der Weser-Ems Region möglich.

  • 1. Sie verwenden den Tarifrechner auf unserer Homepage und geben die notwendigen Daten anhand Ihrer letzten Jahresrechnung ein.

    2. Sie kontaktieren uns per E-Mail oder per Telefon und wir senden Ihnen die Unterlagen für den Wechsel zu.

    3. Sie besuchen uns direkt in unserem Kundenbüro im Rathaus Hohenkirchen.

  • Nein, der Wechsel zu friesenenergie ist kostenfrei

  • Nein, der Zähler muss bei einem Wechsel nicht ausgetauscht werden.

  • Nein, selbst wenn ein Wechsel ausnahmsweise nicht reibungslos verlaufen ist, werden Sie weiterhin mit Strom und Gas beliefert. Durch den Gesetzgeber ist geregelt, dass in diesem Fall der örtliche Grundversorger einspringt und Sie mit Energie zum Grundversorgertarif beliefert.

  • In diesen Fällen ist der zuständige örtliche Netzbetreiber der richtige Ansprechpartner.

Fragen zum Thema Vertrag, Tarife und Rechnungen

  • Aufgrund eines Auszuges können Sie von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und den Vertrag vorzeitig beenden. Bitte teilen Sie uns dies schriftlich unter Angabe des Auszugtermins, der neuen Anschrift und Ihrer Vertragskontonummer (Kundennummer) mit. Wenn Sie die Belieferung auch an Ihrem neuen Wohnort wünschen, senden wir Ihnen gerne neue Vertragsunterlagen zu. Selbstverständlich können Sie die Anmeldung auch online vornehmen.

  • Die Zählerstände werden weiterhin einmal im Jahr vom zuständigen Netzbetreiber abgelesen. Lediglich bei Vertragsbeginn und Vertragsende aufgrund von Umzug oder Versorgerwechsel müssen Sie den Zählerstand selber ablesen und dem bisherigen und dem neuen Versorger mitteilen.

  • Ihre Turnusrechnung erhalten Sie innerhalb der Frist von 6 Wochen nach erfolgter Zählerstandablesung durch Ihren Netzbetreiber. Der Abrechnungsmonat wird vom Netzbetreiber festgelegt.

    Ihre Schlussrechnung erhalten Sie erhalten Sie 6 Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses.

  • Für die friesenenergie Tarife gibt es grundsätzlich zwei Preisbestandteile:

    Grundpreis in €/Monat + Arbeitspreis in Cent/kWh.

Sonstige Fragen

  • Die elektrische Leistung ist ein Momentwert. Sie gibt an, wie viel Energie ein Gerät in einer bestimmten Zeit benötigt.
    Die Maßeinheit dafür ist Watt (W).

    Elektrische Leistung: 1.000 Watt [W] entspricht 1 Kilowatt [KW]

    Elektrische Arbeit: 1.000 Watt [W] x Stunde [h] = 1 Kilowattstunde [kWh]

     

    Mit einer Kilowattstunde können Sie etwa:

    • 70 Tassen Kaffee kochen

    • sieben Stunden fernsehen

    • 90 Stunden Licht einer Stromsparlampe mit elf Watt

    • 17 Stunden Licht einer Glühlampe mit 60 Watt

    • 15 Hemden bügeln

  • Die Betreiber der Strom- und Gasnetze verlegen ihre Leitungen oft über bzw. unter öffentlichen Straßen und Wegen. Dafür müssen sie den jeweiligen Städten und Gemeinden eine Nutzungsgebühr bezahlen. Das ist die Konzessionsabgabe. Sie ist in Ihrem Endpreis bereits enthalten.

  • Mit der vom Übertragungsnetzbetreiber festgelegten Höhe der Umlage soll der Ausbau der erneuerbaren Energien gefördert werden.

  • Ja! Wir empfehlen Ihnen hierzu die monatliche Ablesung und Dokumentation der abgelesenen Zählerstände. Auf Basis der monatlichen Verbräuche haben Sie dann die Möglichkeit, Ihre monatlichen Kosten zu berechnen.

    Ihr Stromzähler weist den Verbrauch bereits in kWh aus.
    Ihr Gaszähler weist den Verbrauch in m³ aus. Für die Umrechnung in kWh nehmen Sie diesen Verbrauch einfach grob mal 10!

    Formel: (Verbrauch in m³ x 10  = Verbrauch in kWh)

  • Monatliche Energiekosten können Sie wie folgt berechnen:

    Formel: Monatlicher Verbrauch in kWh x Arbeitspreis je kWh + monatliche Grundgebühr = monatliche Kosten

    Ihre Gesamtkosten, basierend auf 12 Monate, können Sie wie folgt berechnen:
    Formel: Jahresverbrauch in kWh x Arbeitspreis je kWh + Jahresgrundgebühr = Gesamtkosten

    Ihre daraus resultierenden monatlichen Abschlagszahlungen berechnen Sie wie folgt:
    Formel: Gesamtkosten / 12 Monate = monatlicher Abschlagsbetrag

Unsere Energierechnungen einfach erklärt

Einmal im Jahr erhalten Sie als friesenenergie Kunde eine Energieabrechnung von uns.

Da die Abrechnungen verschiedene Angaben beinhalten, zu denen Ihrerseits möglicherweise Fragen auftreten können, haben wir Ihnen zwei Musterrechnungen erstellt. Mithilfe dieser können Ihnen schon viele Fragen beantwortet werden.

Sollten doch noch Fragen unbeantwortet bleiben, hilft Ihnen unser Kundenservice selbstverständlich sehr gerne weiter.