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Fragen zum Thema Wechsel

  • Die Belieferung mit Strom ist bundesweit möglich. Die Belieferung mit Gas ist in der Weser-Ems Region möglich.

  • 1. Sie verwenden den Tarifrechner auf unserer Homepage und geben die notwendigen Daten anhand Ihrer letzten Jahresrechnung ein.

    2. Sie kontaktieren uns per E-Mail oder per Telefon und wir senden Ihnen die Unterlagen für den Wechsel zu.

    3. Sie besuchen uns direkt in unserem Kundenbüro im Rathaus Hohenkirchen.

  • Nein, der Wechsel zu friesenenergie ist kostenfrei

  • Nein, der Zähler muss bei einem Wechsel nicht ausgetauscht werden.

  • Nein, selbst wenn ein Wechsel ausnahmsweise nicht reibungslos verlaufen ist, werden Sie weiterhin mit Strom und Gas beliefert. Durch den Gesetzgeber ist geregelt, dass in diesem Fall der örtliche Grundversorger einspringt und Sie mit Energie zum Grundversorgertarif beliefert.

  • In diesen Fällen ist der zuständige örtliche Netzbetreiber der richtige Ansprechpartner.

Fragen zum Thema Vertrag, Tarife und Rechnungen

  • Aufgrund eines Auszuges können Sie von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und den Vertrag vorzeitig beenden. Bitte teilen Sie uns dies schriftlich unter Angabe des Auszugtermins, der neuen Anschrift und Ihrer Vertragskontonummer (Kundennummer) mit. Wenn Sie die Belieferung auch an Ihrem neuen Wohnort wünschen, senden wir Ihnen gerne neue Vertragsunterlagen zu. Selbstverständlich können Sie die Anmeldung auch online vornehmen.

  • Die Zählerstände werden weiterhin einmal im Jahr vom zuständigen Netzbetreiber abgelesen. Lediglich bei Vertragsbeginn und Vertragsende aufgrund von Umzug oder Versorgerwechsel müssen Sie den Zählerstand selber ablesen und dem bisherigen und dem neuen Versorger mitteilen.

  • Ihre Turnusrechnung erhalten Sie innerhalb der Frist von 6 Wochen nach erfolgter Zählerstandablesung durch Ihren Netzbetreiber. Der Abrechnungsmonat wird vom Netzbetreiber festgelegt.

    Ihre Schlussrechnung erhalten Sie erhalten Sie 6 Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses.

  • Für die friesenenergie Tarife gibt es grundsätzlich zwei Preisbestandteile:

    Grundpreis in €/Monat + Arbeitspreis in Cent/kWh.

Fragen zum Thema Ökogas

  • Durch unser Angebot von Ökogas RE helfen wir dabei, große Mengen CO2 einzusparen, fördern weltweit Klimaschutzprojekte, die sonst nicht entstanden wären und helfen darüber hinaus dabei, Natur und Umwelt zu schützen. So leisten wir unseren Beitrag und gehen einen wichtigen Schritt in Richtung Klimaschutz. 

    Darüber hinaus investieren wir für jede abgegebene Kilowattstunde einen Anteil in den Ausbau erneuerbarer Energien oder Klimaschutzprojekte, vorzugsweise in unserer Region. 

  • In Zusammenarbeit mit unserem Partner KlimaInvest Green Concepts aus Hamburg lassen wir die CO2- Emissionen, die durch Heizungsanlagen und Produktionsprozesse bei der Erdgasgewinnung entstehen, berechnen. Die erfassten Verbräuche werden mit entsprechenden Emissionsfaktoren multipliziert, die das Institut für angewandte Ökologie e. V. und das Umweltbundesamt veröffentlichen. Die so ermittelten CO2-Emissionen werden durch die Investition in zertifizierte Klimaschutzprojekte kompensiert. 

    Die Einhaltung der Standards und die korrekte Buchung der CO2-Minderungsrechte werden durch unseren Partner KlimaInvest Green Concepts gesichert und durchgeführt sowie zusätzlich von unabhängigen Gutachtern wie z. B. dem TÜV überprüft.

  • Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine CO2-Minderung zu generieren.  

    Da es in Schwellen- und Entwicklungsländern häufig an einer zuverlässigen Energieversorgung mangelt, bietet es sich an, aus erneuerbaren Energien Strom zu erzeugen und so die CO2-Minderung herbeizuführen. 

    Aber auch Waldschutz-, Waldaufforstungs- oder Projekte, in denen der Wald nachhaltig bewirtschaftet wird, helfen dabei, CO2 einzusparen und gleichzeitig einzigartige Naturräume zu schützen. 

    Auch Energieeffizienzmaßnahmen führen zu einer CO2-Einsparung. Häufig werden im Rahmen solcher Projekte auch Wälder geschützt, weil z. B. energieeffiziente Kochöfen bereitgestellt werden, die dank einer effizienteren Befeuerung Holz einsparen und das im Holz gebundene CO2 nicht freigesetzt wird.

  • Bei der Verbrennung von fossilen Brennstoffen – also Erdgas, Kohle und Erdöl – wird CO2 in die Atmosphäre abgegeben. Verschiedene Brennstoffe geben verschiedene Mengen an CO2 ab. Bei der Verbrennung von Erdgas gelangen zwar weniger Emissionen in die Atmosphäre, dennoch werden auch hier größere Mengen CO2 freigesetzt. 

    Beispiel: Ein durchschnittlicher Kfz-Betrieb mit 18 Beschäftigten und einem Gasverbrauch von 71.000 kWh verursacht etwa 18 Tonnen CO2 im Jahr. Diese hier entstehenden Emissionen werden kompensiert, indem an anderer Stelle auf der Welt CO2 eingespart oder gebunden wird. 

    Das bedeutet, dass z. B. in einem Projekt in Indien Erneuerbare Energieanlagen gebaut werden, die erhebliche Mengen CO2 einsparen. Diese CO2- Einsparung wird in Zertifikaten verbrieft, die zur CO2- Kompensation genutzt werden können.

  • Eine intakte Umwelt ist wichtig für uns und nachfolgende Generationen. Jeder Einzelne kann einen Teil dazu beitragen das Klima zu schützen. 

    Mit Ihrer Entscheidung für Ökogas leisten Sie Ihren persönlichen Beitrag zum Klimaschutz, denn Sie kompensieren das durch Ihren Erdgasverbrauch freigesetzte CO2 durch die Unterstützung von internationalen Klimaschutzprojekten. 

    Je mehr Kunden auf Ökogas umsteigen, desto mehr CO2- einsparende bzw. ausgleichende Klimaschutzprojekte werden gefördert.

Sonstige Fragen

  • Die elektrische Leistung ist ein Momentwert. Sie gibt an, wie viel Energie ein Gerät in einer bestimmten Zeit benötigt.
    Die Maßeinheit dafür ist Watt (W).

    Elektrische Leistung: 1.000 Watt [W] entspricht 1 Kilowatt [KW]

    Elektrische Arbeit: 1.000 Watt [W] x Stunde [h] = 1 Kilowattstunde [kWh]

     

    Mit einer Kilowattstunde können Sie etwa:

    • 70 Tassen Kaffee kochen

    • sieben Stunden fernsehen

    • 90 Stunden Licht einer Stromsparlampe mit elf Watt

    • 17 Stunden Licht einer Glühlampe mit 60 Watt

    • 15 Hemden bügeln

  • Die Betreiber der Strom- und Gasnetze verlegen ihre Leitungen oft über bzw. unter öffentlichen Straßen und Wegen. Dafür müssen sie den jeweiligen Städten und Gemeinden eine Nutzungsgebühr bezahlen. Das ist die Konzessionsabgabe. Sie ist in Ihrem Endpreis bereits enthalten.

  • Mit der vom Übertragungsnetzbetreiber festgelegten Höhe der Umlage soll der Ausbau der erneuerbaren Energien gefördert werden.

  • Ja! Wir empfehlen Ihnen hierzu die monatliche Ablesung und Dokumentation der abgelesenen Zählerstände. Auf Basis der monatlichen Verbräuche haben Sie dann die Möglichkeit, Ihre monatlichen Kosten zu berechnen.

    Ihr Stromzähler weist den Verbrauch bereits in kWh aus.
    Ihr Gaszähler weist den Verbrauch in m³ aus. Für die Umrechnung in kWh nehmen Sie diesen Verbrauch einfach grob mal 10!

    Formel: (Verbrauch in m³ x 10  = Verbrauch in kWh)

  • Monatliche Energiekosten können Sie wie folgt berechnen:

    Formel: Monatlicher Verbrauch in kWh x Arbeitspreis je kWh + monatliche Grundgebühr = monatliche Kosten

    Ihre Gesamtkosten, basierend auf 12 Monate, können Sie wie folgt berechnen:
    Formel: Jahresverbrauch in kWh x Arbeitspreis je kWh + Jahresgrundgebühr = Gesamtkosten

    Ihre daraus resultierenden monatlichen Abschlagszahlungen berechnen Sie wie folgt:
    Formel: Gesamtkosten / 12 Monate = monatlicher Abschlagsbetrag

Unsere Energierechnungen einfach erklärt

Einmal im Jahr erhalten Sie als friesenenergie Kunde eine Energieabrechnung von uns.

Da die Abrechnungen verschiedene Angaben beinhalten, zu denen Ihrerseits möglicherweise Fragen auftreten können, haben wir Ihnen zwei Musterrechnungen erstellt. Mithilfe dieser können Ihnen schon viele Fragen beantwortet werden.

Sollten doch noch Fragen unbeantwortet bleiben, hilft Ihnen unser Kundenservice selbstverständlich sehr gerne weiter.