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Messtellen (Zähler) _ Austausch und Abrechnung

Sie haben bereits oder werden einen neuen Zähler verbaut bekommen:


Warum erhalten Sie nach Zählerwechsel von Ihrem Netzbetreiber (z.B. EWE, GEW o.a.) oder anderer Messstellenbetreiber eine separate Abrechnung für Ihre Messstelle (moderne Messeinheit)?


Im September 2016 ist das „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“ mit dem darin enthaltenen „Messstellenbetriebsgesetz“ (MsbG) in Kraft getreten. Der Gesetzesgeber sieht vor, dass bis zum Jahr 2032 alle Stromzähler gegen eine moderne Messeinrichtung (mME) oder ein intelligentes Messsystem (iMS) ausgetauscht werden müssen. Dieses sind neue digitale Stromzähler, die neben der üblichen Gesamtverbrauchsmenge auch weitere Teilmengen speichern bzw. protokollieren.


Durch die genannte gesetzliche Neuerung kommt es für den Messstellenbetrieb auch zu Änderungen der Preise und bei der Abwicklung der Rechnungsstellung.


Bisher wurde der gesamte Messstellenbetrieb über die Netzentgelte abgerechnet und auf Ihrer Stromrechnung gesondert ausgewiesen. Jeder Netzbetreiber konnte diese Kosten individuell festlegen und über den Stromlieferanten den Kundinnen und Kunden in Rechnung stellen. 


Der Gesetzgeber hat die Kosten für den modernen/intelligenten Messstellenbetrieb von den Netzentgelten getrennt und für die Erbringung der Standardleistungen dem grundzuständigen Messstellenbetreiber (Ihr Netzbetreiber) Preisobergrenzen festgeschrieben (siehe Rückseite).


Daher erhalten Sie ab Einbau eines modernen oder intelligenten Messsystems den bei uns eingepreisten Anteil des bisher bei Ihnen verbauten Eintarifzählers (z.B. analoger Ferrariszähler) in Ihrer Rechnung gutgeschrieben. 


Sie erhalten direkt von Ihrem Messstellenbetreiber gem.  § 9 Absatz 3 des Messstellenbetriebsgesetzes, in der Regel Ihr Netzbetreiber, eine Abrechnung für die neu eingebaute Messstelle (Zähler). 


Die Abrechnung der Messstelle beinhaltet Kostenpositionen wie
-    Einbau, Betrieb und Wartung der Messstelle
-    Messung
-    Datenübertragen bei digitalen Messstellen


Bereits durch die Entnahme von Energie aus dem Netz haben Sie in der Regel automatisch einen Vertrag mit dem Messstellenbetreiber geschlossen, die gesetzl. Grundlage ist im § 9 MsbG geregelt.


Änderung ab 01.01.2024: 

Durch neue gesetzliche Rahmenbedingungen können wir für unsere Kunden ab dem 01.01.2024 die Abrechnung der Messstelle übernehmen und Sie erhalten die Berechnung auf Ihrer Jahresrechnung. Messstellenkosten werden nur noch bis zum 31.12.2023 von Ihrem grundzuständigen Messstellenbetreiber gesondert abgerechnet (in der Regel der Netzbetreiber) und Ihnen bis zum 31.12.2023 entsprechend auf der Jahresrechnung gutgeschrieben.


Kostenaufstellung:


Wie hoch sind die Kosten der neuen Messeinrichtung?


Es sind gesetzlich jährliche Preisobergrenzen für Einbau und Betrieb vorgeschrieben, die der grundzuständige Messstellenbetreiber zwingend einhalten muss.

Diese sind jedoch je nach der Art der neuen Messeinrichtung unterschiedlich hoch!

 

Moderne Messeinrichtung
Maximal 20 EUR/Jahr darf Ihnen der Messstellenbetreiber unabhängig vom Jahresverbrauch für eine moderne Messeinrichtung in Rechnung stellen.


Intelligente Messeinrichtung (Pflichteinbau)

Preisobergrenze pro Jahr in EUR Jahresverbrauch in kWhErzeugeranlagen in kW
20< 6.000 – 10.000  < 7-15
50Steuerbare Verbrauchseinrichtung (z.B. Wärmepumpe)   
50 >10.000 – 20.000  >15-30
90 >20.000 – 50.000  
120 >50.000 – 100.000>30-100
Angemessen >100.000  >100

 

Fallen Sie in die Pflichteinbau-Kategorie (über 6.000 kWh Jahresverbrauch) müssen Sie nach den Regelungen des neuen MsbG mit Kosten von 20 EUR rechnen. 


Intelligente Messeinrichtung (optionaler Einbau)


Entscheidet der Messstellenbetreiber über den Pflichteinbau hinaus auch bei niedrigeren Jahresverbrauchsgruppen intelligente Messeinrichtungen einzusetzen (optionaler Einbau), liegen die Kosten bei 20 EUR pro Jahr.
 

 

Moderne Messeinrichtung (mME)
Bei der modernen Messeinrichtung handelt es sich um einen digitalen Zähler ohne Kommunikationseinheit, der den bisherigen analogen Zähler ersetzen soll. Eingebaut wird dieser Zähler in Haushalten, deren Jahresverbrauch unter 6.000 kWh liegt.

Vorteil:

  • Erfasst den tatsächlichen Energieverbrauch und die Nutzungszeit.

  • Verbrauchswerte werden 24 Monate gespeichert.

  • Ablesung der Verbrauchswerte ist tages-, wochen-, monats- und jahresbezogen möglich.

Die Kosten für die moderne Messeinrichtung belaufen sich auf 20,00 € jährlich.  Sollten Sie sich für einen anderen Messstellenbetreiber entscheiden, können die Kosten abweichen. Die Preise können Sie den offiziellen Preisblättern Ihres zuständigen Messstellenbetreibers entnehmen.

 

Intelligentes Messsystem (iMSys)
Bei dem intelligenten Messsystem handelt es sich ebenfalls um eine moderne Messeinrichtung mit einem Smart Meter Gateway. Das ist eine Art Kommunikationsmodul, welches den Zähler in das intelligente Stromnetz einbindet und die Daten an den berechtigten Empfänger übermittelt.

Eingebaut wird dieser Zähler in Haushalten, deren Jahresverbrauch 6.000 kWh übersteigt, sowie bei Anlagenbetreibern mit installierter Leistung über 7 Kilowatt. 

Vorteile:

  • Verbrauchswerte werden 24 Monate gespeichert.

  • Ablesung der Verbrauchswerte ist tages-, wochen-, monats- und jahresbezogen möglich.

  • Verbrauchswerte können aus der Ferne abgelesen werden, somit ist eine Ablesung vor Ort nicht mehr zwingend erforderlich.

  • Übermittlung der Verbräuche auf ein mobiles Endgerät möglich, dadurch können Sie sich auch von unterwegs einen Überblick über Ihre Verbräuche verschaffen.

     

Weitere Informationen zum Thema moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur oder auf der Internetseite des für Sie zuständigen Netzbetreibers/Messstellenbetreibers.

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