Stromkennzeichnung 2023
Stromkennzeichnung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Die Stromkennzeichnung dient der Verbraucherinformation. Anhand der ausgewiesenen Anteile der jeweiligen Energieträger (Materialien, aus denen Energie gewonnen wird) können Sie als Verbraucher erkennen, wie sich unser Strom zusammensetzt und wie sich die Stromlieferung auf die Umwelt auswirkt. Denn neben den anteiligen Energieträgern werden für jedes Stromprodukt auch die CO2-Emissionen und die Menge radioaktiven Abfalls in Gramm ausgewiesen, die bei der Herstellung einer einzelnen Kilowattstunde entstehen.
Die prozentuale Aufteilung auf die einzelnen Energieträger wird als Strommix bezeichnet. Es wird unterschieden zwischen fossilen Energieträgern (Erdöl, Kohle und Erdgas), regenerativen Energieträgern (unter anderem Sonnenenergie, Wasserkraft und Windkraft) und radioaktiven Energieträgern (z.B. Uran).
Erläuterungen zu den Energieträgern
Nach dem EEG geförderte Erneuerbare Energien und sonstige Erneuerbare Energien
Der Begriff Erneuerbare Energien, auch regenerative Energien genannt, umfasst alle Energieträger, die sich entweder kurzfristig von selber erneuern, wie z.B. Maispflanzen zur Energiegewinnung aus Biogasanlagen, oder Energieträger, die unendlich zur Verfügung stehen, wie die Sonnenstrahlung oder die Windkraft. Nach EEG geförderte Erneuerbare Energie meint jedoch nur die Energieträger, die im Sinne des Erneuerbaren-Energie-Gesetzes (EEG) finanziell gefördert werden. Entsprechend werden sämtliche erneuerbare Energien, die nicht finanziell nach EEG gefördert werden, im Rahmen der Stromkennzeichnung unter den sonstigen Erneuerbaren Energien zusammengefasst.
Fossile Energieträger und sonstige fossile Energieträger
Zu den fossilen Energieträgern zählen die Primärenergieträger Kohle, Erdgas und Erdöl, also Materialien, die in geologischer Vorzeit aus Abbauprodukten von organischen Stoffen entstanden sind. Unter dem Begriff sonstige fossile Energieträger werden im Zusammenhang mit der Stromkennzeichnung alle Energieträger zusammengefasst, die nicht der Kohle, dem Erdgas oder dem Erdöl zugeordnet werden können. Die dabei entstehende Energie entstammt zumeist aus sog. Kombikraftwerken, Mischfeuerungsanlagen, Heizkraftwerken und Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen sowie ähnlichen technischen Anlagen. Fossile Energien erzeugen zwar keinen radioaktiven Abfall, jedoch wird bei ihrer Verbrennung in entsprechendem Umfang Kohlenstoffdioxid (CO2) freigesetzt.
Kernkraft
Kernkraft bezeichnet in der Energiewirtschaft die Technologie zur Umwandlung von Primärenergie (z.B. Uran) in Sekundärenergie, in diesem Fall Strom. Dabei wird durch nukleare Kernspaltung Wärme freigesetzt, welche wiederum in Strom umgewandelt wird.
Umweltauswirkungen
CO2-Emissionen
Die CO2-Emissionen, die bei der Herstellung einer Kilowattstunde Strom aus fossilen Energieträgern entstehen, werden für die Darstellung im gesamtdeutschen Strommix vom deutschen Umweltamt jährlich neu ermittelt.
Radioaktiver Abfall
Bei der Stromerzeugung aus Kernkraft fallen radioaktive Abfallstoffe an. Umgangssprachlich werden selbige auch Atommüll genannt.