
Änderungen der Fristen bei der An- und Abmeldung ab 01.06.2025
Bitte beachten Sie, dass Zählerummeldungen wegen Ein-, Um-, Auszug oder Lieferantenwechsel (An- und Abmeldungen) ab dem 01.06.2025 nur noch in die Zukunft mit zwei Wochen Vorlauf möglich sind und nicht mehr rückwirkend bearbeitet werden können (gem. Bundesnetzagentur-Festlegung BK6-22-024).
Für die Anmeldung bzw. Lieferantenwechsel ist neben der Zählernummer auch die Marktlokation-Nr. (MaLo) anzugeben, um die Messstelle korrekt durch den Netzbetreiber zuordnen zu können. Die MaLo ersehen Sie aus der letzten Abrechnung der Lieferstelle, bei Einzug erfragen Sie diese bei Ihrem Vormieter oder Vermieter.
Weitere Informationen finden Sie hier.