
Änderungen der Fristen bei An-/Um- und Abmeldung ab 01.06.2025
Bitte beachten Sie, dass Zählerummeldungen wegen Ein-, Um-, Auszug oder Lieferantenwechsel (An- und Abmeldungen) ab dem 01.06.2025 nur noch in die Zukunft mit zwei Wochen Vorlauf möglich sind und nicht mehr rückwirkend bearbeitet werden können (gem. Bundesnetzagentur-Festlegung BK6-22-024).
Für die Anmeldung bzw. Lieferantenwechsel ist neben der Zählernummer auch die Marktlokation-Nr. (MaLo) anzugeben, um die Messstelle korrekt durch den Netzbetreiber zuordnen zu können. Die MaLo ersehen Sie aus der letzten Abrechnung der Lieferstelle, bei Einzug erfragen Sie diese bei Ihrem Vormieter oder Vermieter.